Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Klären von Fragen, die für unsere Zusammenarbeit wichtig sind. Sie bekommen Einblick in meine Arbeitsweise. Wir klären Ihr Anliegen und ob eine Zusammenarbeit für Sie hilfreich sein kann. Sie erhalten eine erste Prognose zur Dauer einer Therapie oder Beratung. Weiters besprechen wir die Rahmenbedingungen (Frequenz, Kosten, Zahlungsmodalitäten, Zuschuss der Krankenkasse …).
Psychotherapie ist ein sehr persönlicher Prozess. Daher ist gegenseitige Sympathie sehr wichtig. Es kann sein, dass Sie sich auch nach dem Erstgespräch noch nicht sicher sind. Dann ist es sinnvoll, Ihre Zweifel entweder in einem zweiten Gespräch zu klären oder sich Erstgespräche auch mit anderen TherapeutInnen zu vereinbaren. Wichtig für das Gelingen einer Therapie ist, dass Sie sich wirklich wohl und gut aufgehoben zu fühlen.

Dauer und Frequenz einer Psychotherapie oder Beratung werden individuell zwischen Therapeut/in und Klient/in vereinbart. Bei einer Einzel-Psychotherapie empfehle ich aufgrund der erprobten Wirksamkeit anfangs wöchentliche Sitzungen (Sitzungsdauer: 50 Minuten). Bei Beratungen oder in einer fortgeschrittenen Phase der Therapie sind auch größere zeitliche Abstände möglich. Eine Änderungen der Dauer oder Häufigkeit wird gemeinsam im Laufe des therapeutischen Prozess beschlossen.
Die von Ihnen gebuchten Stunden sind allein für Sie reserviert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Termine, die Sie nicht spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail absagen, in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.

Mein Honorar orientiert sich an Empfehlungen des Berufsstandes. Die Kosten für eine Sitzung zu 50 Minuten im Einzelsetting betragen € 90,-. Eine begrenzte Vergabe von Sozialtarifen ist möglich. Unter bestimmenten Bedingungen gewährt Ihre Krankenkasse einen Kostenzuschuss. Sollten Sie sich für ein Gruppensetting interessieren, teile ich Ihnen die Kosten auf Anfrage gerne mit.

Sie können das Honorar bar bezahlen oder überweisen.

Ich stelle Ihnen für Ihre Sitzungen Honorarnoten aus. Die Honorarnoten reichen Sie bei der Krankenkasse ein, wenn Ihnen ein Kostenzuschuss bewilligt wurde.

Als Vertragspartnerin der WGPV (Wiener Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung) kann ich eine begrenzte Zahl an kassenfinanzierten Plätzen anbieten. Sind alle Kassenplätze besetzt, besteht die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuschuss zu den Behandlungskosten zu stellen (alle GKK, alle BKK, VAEB, SVA: 28€ pro Sitzung / BVA: 40€). Voraussetzung ist, dass eine sogenannte „krankheitswertige psychische Störung“ vorliegt, da die Sozialversicherung nur die Behandlung von Krankheiten finanzieren darf.

Für den Zuschuss benötigen Sie eine Bestätigung von einem praktischen Arzt, dass Sie sich spätestens vor der 2. Therapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht (mit-)bedingen.

Sämtliche Inhalte, die in psychotherapeutischen Sitzungen besprochen werden, unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht. Dieses Prinzip ist im österreichischen Psychotherapiegesetz verankert (vgl. Psychotherapiegesetz § 15).

Sie können sicher sein: Alles, was Sie mir erzählen, bleibt geheim und wird nicht an Dritte weitergegeben – auch nicht an EhepartnerInnen oder Familienangehörige, ArbeitgeberInnen, staatliche Dienststellen, Behörden oder andere Sozialeinrichtungen. Nur bei akuter Fremd- oder Selbstgefährdung ist eine Ausnahme vorgesehen.

Jede Psychotherapie beruht auf der freiwilligen Entscheidung der Klientin / des Klienten. Sie setzt Ihr Einverständnis und Ihre individuelle Motivation voraus. Sie können die psychotherapeutische Behandlung jederzeit beenden. Ich ersuche Sie jedoch um eine Gelegenheit der gemeinsamen Reflexion in einem Abschlussgespräch.
Bei einer psychotherapeutische Behandlung ist manchmal eine Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, vor allem ÄrztInnen, erforderlich. Der fachliche Austausch setzt Ihr Einverständnis voraus und wird vorab mit Ihnen besprochen. Eventuelle körperliche Symptome müssen Sie unbedingt medizinisch abklären lassen. Auch eine Veränderung oder ein Absetzen Ihrer Medikation muss immer in Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt/Ihrer Ärztin erfolgen.
Um eine durchgehend hohe Qualität der therapeutischen Arbeit zu gewährleisten, wird der therapeutische Prozess laufend überprüft. Dies geschieht im Rahmen von Supervision und Intervision im fachlichen Austausch unter PsychotherapeutInnen. Auch hier gilt für alle Inhalte und für alle Beteiligten die rechtliche Pflicht zur Verschwiegenheit.